Allgemeine Geschäftsbedingungen Let’s Play Tennis Academy
bestehend aus der MW Sports- / Sportcamps- / Personal Training- / LK Ambition GesnbR

 

 

ALLGEMEINES 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGBs auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Zusätzlich wird aus dem soeben erwähnten Grund, ausschließlich die singuläre Form verwendet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „LPTA“ (Let’s Play Tennis Academy) – diese setzt sich aus der MW Sports GesnbR, der Sportcamps GesnbR, der Personal Training GesnbR und der LK Ambition GesnbR zusammen, gelten für alle soeben erwähnten GesnbRs. Der jeweilige Anbieter ist bei jedem Kurs ausdrücklich angeführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse, die von der LPTA mit ihrem jeweiligen Teilnehmer und Kunden abgeschlossen werden. Widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf der Homepage der LPTA (www.letsplaytennis.at) unter dem Punkt AGB angeführt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen der LPTA.

 

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil zwischen der LPTA und dem Kunden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der LPTA tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung persönlich, per Mail oder per Onlineanmeldung in Kraft.

 

Die LPTA ist berechtigt, die AGBs jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen.

 

2. Anmeldung

 

Anmeldeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, in allen anderen Fällen, die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter.

 

Anmeldungen für Kurse müssen spätestens zu Beginn des Kurses unterzeichnet einem der Trainer übergeben, per Mail an office@letsplaytennis.at gesendet oder online ausgefüllt werden. Liegt zwei Wochen nach Kursbeginn noch immer keine schriftliche Anmeldung vor, behält sich die LPTA das Recht vor, dem Kunden die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs bis zum Zeitpunkt der Abgabe der unterfertigten Anmeldung zu verweigern. Die bis zu dem Zeitpunkt konsumierten Stunden werden aliquot verrechnet.

 

Anmeldefristen für Veranstaltungen wie beispielsweise Camps (Sommercamps und/oder Ostercamps), welche von der LPTA angeboten werden, sind auf den jeweiligen Ausschreibungen vermerkt und müssen vom Kunden eingehalten werden, um seitens der LPTA eine ausreichende Planungszeit und die damit in Verbindung stehende bestmögliche Gruppeneinteilung gewährleisten zu können. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die LPTA das Recht vor, Kunden die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung zu verwehren.

 

Ab dem Zeitpunkt der Abgabe, egal ob schriftlich, per Mail oder Online-Formular ist die Anmeldung verbindlich. Telefonische oder persönlich vorgenommene Anmeldungen sind nicht verbindlich.

 

Weiters bestätigt der Teilnehmer mit der jeweiligen Anmeldung, dass die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine Teilnahme gegeben sind.

 

Die LPTA ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

 

3. Absage/Änderungen von Kursen/Veranstaltungen

 

Die LPTA behält sich das Recht vor, Kurse und Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmer-Anzahl oder aus anderen zwingenden Gründen abzusagen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines gebuchten Kurses besteht nicht. Die betroffenen Personen werden davon in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt und die bereits einbezahlten Kursgebühren werden refundiert.

Ebenso behält sich die LPTA vor Kurstermine sowie Kursleiter abzuändern. In diesem Fall besteht kein Rücktrittsrecht des Teilnehmers und die einbezahlte Kursgebühr wird nicht refundiert.

Im Falle von Beschränkungen/Verboten seitens der Bundesregierung, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, Schließung der Sportanlage, etc. behält sich die LPTA das Recht vor den Kurs auch über die Dauer der Beschränkungen/Verbote auszusetzen beziehungsweise gänzlich abzusagen. Bereits einbezahlte Kursgebühren werden in Abhängigkeit von den offenen Einheiten aliquot refundiert.

 

4. Training

 

Das Leistungsangebot der LPTA umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltrainings. Die LPTA teilt Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärken und Alter ein. Dabei versucht die LPTA auf die Wünsche des Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Die Trainingseinheit umfasst 55 Minuten. Muss das Training aufgrund widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 20 Minuten abgebrochen werden, so ist die volle Trainerstunde zu bezahlen. Beträgt die Trainingszeit weniger als 20 Minuten wird die Einheit nachgeholt.

 

Ein gebuchtes Gruppentraining ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der LPTA nicht übertragbar. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die LPTA bemüht sich jedoch, den Wünschen des Kunden bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.

 

5. Trainingskosten

 

Die Trainingskosten werden als Bruttopreise angegeben und sind fristgerecht einzuzahlen (siehe auch jeweiliges Anmeldeformular – Frühbucherbonus). Trainingskosten können aus Trainer- und Platzkosten bestehen. Beachten Sie hierzu bitte die jeweiligen Ausschreibungen und ob die Beträge auf unterschiedliche Konten eingezahlt werden müssen.

 

Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen behält sich die LPTA das Recht vor gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu ersetzen. Pro Mahnung durch die LPTA stellt diese dem Kunden Mahnungsbearbeitungs-, Evidenzhaltungs- und Portokosten in Rechnung.

 

Solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, hat er keine Ansprüche auf Vertragserfüllung durch die LPTA.

 

6. Stornobedingungen / ausgefallene Trainingseinheiten

 

Tenniskurse:

Kostenloses Stornieren eines Saisonkurses ist nur bis eine Woche vor der ersten Trainingseinheit möglich, danach müssen die kompletten Kursgebühren verrechnet werden. Laufende Kurse können nicht storniert werden, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
Sollte ein Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls längerfristig (mindestens 6 Wochen in Folge) nicht am Kurs teilnehmen können, werden die versäumten Stunden nach Vorlage eines ärztlichen Attests rückerstattet.

 

Privatstunden:

Sofern vereinbarte Trainingstermine von Seiten des Kunden nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die LPTA unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor der Trainingseinheit, darüber in Kenntnis setzen. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der LPTA. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Bei rechtzeitiger Absage besteht die Möglichkeit, die Trainingseinheit bei einem Ersatztermin nachzuholen.
Bei Gruppentrainerstunden (2 oder mehr Teilnehmer) kann nur die gesamte Einheit abgesagt werden. Sollte ein Gruppenteilnehmer zum Termin erscheinen, tragen die nicht anwesenden Gruppenmitglieder die Kosten dieser Einheit mit.

 

Tenniscamps:

  • Bis eine Woche vor dem Campstart > es kann kostenlos storniert werden

  • Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Campstart > es werden 50% der Campkosten verrechnet

  • Fernbleiben ohne Absage > es werden 100% der Campkosten verrechnet

 

7. Ausgefallene Stunden – Trainer

 

Ausgefallene Trainingseinheiten, die das Trainerteam der LPTA zu verantworten hat, werden nachgeholt. In diesem Fall wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.

 

8. Rabatte

 

Rabatte und sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und nicht in bar abgelöst.

 

9. Aufsichtspflicht bei Kindern

 

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die LPTA kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren sie ihr Kind, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die LPTA übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlassen sollte!

 

10. Haftung

 

Die LPTA haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einem Kunden im Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen.

 

Die Haftung der LPTA für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

11. Haftung des Kunden

 

Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der LPTA leihweise zur Verfügung gestellten Trainingsmaterial.

 

Der Kunde stimmt bei Vertragsabschluss mit der LPTA zu, dass er die Trainingseinheiten auf eigene Gefahr besucht.

 

12. Gewährleistung

 

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens binnen 24 Stunden nach Ende der Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.

 

13. Datenschutz NEU

 

Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kursanmeldung erhoben werden, werden gespeichert, bearbeitet und ausschließlich innerhalb der LPTA zum Zweck der Information des Teilnehmers über Kurse und Veranstaltungen oder weitere Angebote verwendet. Die Zustimmung der Zusendung von Informationen über LPTA-Angebote kann seitens des Teilnehmers jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

Im Rahmen der Kurse/Veranstaltungen werden auch Fotos und Videos zur Dokumentation und Darstellung der jeweiligen Angebote durch den Veranstalter (LPTA) angefertigt. Die Fotos und Videoaufnahmen werden nachfolgend zu diesen Zwecken gespeichert und im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch in Medien (sowohl analog wie z.B. bei Aussendungen, Zeitungsartikel, Flyern und Jahresberichten, als auch digital wie z.B. auf Websites, in Onlinebeiträgen und Newslettern verwendet und veröffentlicht.

 

Diese Verarbeitung beruht auf den berechtigten Interessen der LPTA an der internen und außenwirksamen Dokumentation und Darstellung seiner Tätigkeiten in der Öffentlichkeit. Sollten Sie keine Nutzung Ihrer Fotos/Videos wünschen, können Sie einen Widerspruch an office@letsplaytennis.at richten.

 

14. Rechtsweg

 

Änderungen und Abweichungen von diesen AGBs bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitzort des jeweiligen Kursanbieters im Rahmen der LPTA sowie das österreichische Recht vereinbart.

 

Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erfolgten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Wien, im August 2023